AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´S)
der nebenberuflichen Weiterbildung zum Reittherapeuten an der Akademie für Reittherapie Bayern, vertreten durch Nicole Heilmaier als Geschäftsführung, im nachfolgenden Veranstalter genannt.

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich bedarf es bestimmter beruflicher wie auch reiterlicher Fähigkeiten und Qualifikationen, die in der Weiterbildungskonzeption fixiert und dargestellt sowie als unabdingbare Teilnahmevoraussetzung verpflichtend sind. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Weiterbildung besteht nicht. Sonderzulassungen können von der Akademie für Reittherapie Bayern erteilt werden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Aufnahmeanträge sind zusammen mit den Bewerbungsunterlagen gemäß Aufnahmeformular schriftlich (per Post, Whatsapp oder E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung wird verbindlich (Vertragsschluss) sobald Sie eine vertragliche Zusicherung sowie die Rechnung erhalten. Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die vertragliche Vereinbarung wird bindend für beide Teile, für die in den Weiterbildungskonzeptionen dargestellte und im Vertrag vereinbarte Dauer abgeschlossen.
§ 3 Verpflichtungen des Veranstalters/Durchführung der Weiterbildungen/Abschluss
Die Akademie für Reittherapie Bayern verpflichtet sich, die Lehrinhalte wie in der jeweils gültigen Weiterbildungskonzeption formuliert, in Unterricht bzw. praktischen Ausbildungseinheiten umzusetzen. Die Weiterbildungen finden dabei in Form von Blockveranstaltungen statt. Umfang und Dauer der Kursblöcke sind der Weiterbildungskonzeptionen zu entnehmen. Der Veranstalter bestimmt den Ort und die Zeit des Unterrichts. Dies gilt auch, wenn bereits ein Veranstaltungsort vereinbart wurde. Der Veranstalter behält sich sachdienliche Änderungen der Unterrichtspläne und mögliche Wechsel von Dozenten vor, wobei das Unterrichtsziel nicht geändert werden darf. Der Veranstalter behält sich weiterhin vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen höherer Gewalt den Beginn der Weiterbildung zeitlich zu verschieben oder ganz abzusagen. Ein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers entsteht hierdurch nicht. Die Weiterbildung wird bei entsprechender Erbringung von der Teilnahme an den Unterrichtseinheiten, das Anfertigen einer Abschlussarbeit sowie bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung vom Veranstalter zertifiziert.
§ 4 Fehlzeiten
Nicht besuchte Unterrichtseinheiten können bei entsprechenden Angeboten des Veranstalters, bis zum Ablauf des zweiten Jahres nach Kursbeginn, ohne weitere Gebühren nachgeholt werden, wenn dieses den Ablauf des nachfolgenden Weiterbildungskurses nicht beeinträchtigt und das Fernbleiben schriftlich entschuldigt wurde. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Veranstalter. Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Weiterbildungsvertrags erlischt dieser Anspruch. Das Fernbleiben von Unterrichtseinheiten bzw. ganzer Kursblöcke ist rechtzeitig bekanntzugeben und zu begründen, insbesondere bei Krankheit durch ein ärztliches Attest zu belegen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren sind entweder als Einmalzahlung vor Beginn der Weiterbildung oder in Ratenzahlung in EURO zu begleichen. Die Zahlungsweise ist grundsätzlich vor Kursbeginn mit dem Veranstalter abzustimmen und schriftlich auf dem Aufnahmeantrag zu erklären. Bei Zahlung in Raten, ist die erste Rate immer vor Kursbeginn sowie die letzte Rate immer vor Abschlussprüfung zu bezahlen. Weitere Vereinbarungen bezüglich der Dauer und Höhe der Ratenzahlung wird in der Rechnung vereinbart.  Die Kursgebühren werden mit Erhalt der Rechnung unter Einhaltung des Zahlungsziels ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch, wenn Sie nicht am Kursblock teilnehmen bzw. diesen später nachholen möchten. Die Teilnahmegebühren beinhalten keine Übernachtung, Reisekosten oder Verpflegung.
§ 6 Haftung
Der Veranstalter haftet bei Unfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet nicht bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.
§ 7 Kündigung (Rücktritt vom Vertrag)
Eine Rücktrittserklärung hat schriftlich, eigenhändig unterschrieben und in Form eines Briefes zu erfolgen.
• Ein Rücktritt vom Vertrag, oder während des laufenden Kurses kann von der/dem Teilnehmer/in nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, als wichtiger Grund zählt hier eine schwere Erkrankung, welche die Arbeit mit Pferden nicht mehr zulässt oder ein beruflich bedingter Umzug, welcher eine zu große Entfernung zum Veranstaltungsort darstellt. Der Kündigungsgrund muss unverzüglich schriftlich mitgeteilt und nachgewiesen werden. Ersatzteilnehmer können natürlich jederzeit benannt werden. Wird kein Ersatzteilnehmer benannt, wird auch unter oben genannten Gründen 50% der Ausbildungskosten fällig.
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
• sich der Weiterbildungsteilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühren länger als einen Monat im Rückstand befindet.
• die Institutsleitung feststellt, dass das Weiterbildungsziel durch die/den WeiterbildungsteilnehmerIn nicht erreicht werden kann.
• der/die Teilnehmer/in durch sein Verhalten den Weiterbildungserfolg der anderen Teilnehmer gefährdet oder dem Ruf und/oder Ansehen der Ausbilderin schadet, sich nicht in die Hausordnung einfügt oder einen schädigenden Einfluss auf andere Teilnehmer ausübt bzw. deren Erreichung des Weiterbildungsziel beeinträchtigen. Der Kursteilnehmer muss alle Nachweise innerhalb von zwei Jahren vorlegen können, andernfalls endet der Weiterbildungsvertrag automatisch ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.  Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht, im Falle einer Kündigung von Veranstalterseite, nicht.
§ 8 Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und bei vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung, auf eigene Kosten, an den Veranstalter zurückzugeben. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Bei nachgewiesenem Verstoß gegen §8 kann vom Veranstalter eine Geldstrafe in Höhe von 2000,-€ erhoben werden.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Sinne des BDSG genutzt. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden dennoch gespeichert solange Sie sich in einem rechtlichen Vertragsverhältnis mit uns befinden.
§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Rosenheim. [Stand: 01. Januar  2023]

§ 11 Anerkennung der AGB´s
Mit der Unterschriebenen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB´s bedingungslos an.


Akademie für Reittherapie Bayern
Geschäftsführung
Nicole Heilmaier